Das Recht der Aufklärung und die Aufklärung des Rechts. Vortragsreihe im Wintersemester 2018/19
Vortrag
Abstrakt ist der Anteil einer im Wesentlichen säkularen, rational begründeten und sich mehr und mehr am Einzelnen orientierenden Jurisprudenz an der Aufklärung bekannt. Doch was heißt das genau? Im 18. Jahrhundert vollzieht sich eine Juridifizierung der Lebenswelt, die vom juristischen Diskurs ausgeht, aber nicht auf ihn beschränkt bleibt. Juristische Formen und Formeln prägen sachlich-direkt und/oder analogisch-indirekt das philosophische Denken ebenso wie die Vorstellungen von sozialen Formationen und Verkehrsformen.
Sollte man deshalb eher von einer Aufklärung der Jurisprudenz oder umgekehrt von einer Juridifizierung der Aufklärung sprechen? Oder handelt es sich in beiden Fällen um eine ex-post-Zuschreibung, die juristische Phänomene im Nachhinein - etwa durch Analogisierungen - als aufklärerisch attribuiert? Die Vortragsreihe zielt darauf, den Aufklärungsbegriff genauer zu konturieren und dabei spezifische, in diesem Fall: rechtliche Leistungen der Aufklärung deutlich werden lassen, die gemeinhin für politisch unverzichtbar gehalten werden, und dies bis heute.
Organisation und Leitung der Reihe: Dr. Frank Grunert
Prof. Dr. Ulrike Müßig (Passau)
Vortrag: Verfassungsdiskurse der Aufklärung
09. Januar 2019, 18:15 Uhr
IZEA, Christian-Thomasius-Zimmer
Kontakt und weitere Informationen:
Tel.:+49 (0)345 55 21781
izea(at)izea.uni-halle.de